Bei umfassenden Kontrollen im Bad Oldesloer Stadtgebiet haben sechs Polizistinnen und Polizisten am Montag zahlreiche Verstöße aufgedeckt. Im Fokus standen vor allem die Einhaltung des E-Scooter- und Fahrradfahrverbotes in der Innenstadt, das täglich von 8.30 bis 19.00 Uhr gilt.
Am Vormittag stellten die Beamten bei sechs kontrollierten Fahrzeugen fest, dass diese bereits längst zu den fälligen Hauptuntersuchungen hätten vorgeführt werden müssen. Zwei Lastwagen fuhren zudem verbotswidrig in den Fußgängerzonenbereich ein. Ein kontrollierter Autofahrer war nicht angeschnallt, ein weiterer telefonierte während der Fahrt mit dem Handy am Ohr.
Die Polizei warnt vor den Gefahren der Handynutzung am Steuer: „Diese Art der Ablenkung im Straßenverkehr spielt eine immer größere Rolle. Sie birgt erhebliche Gefahren und betrifft alle Verkehrsteilnehmer, nicht nur den Fahrer selbst.“ Die Beamten appellieren, das Handy während der Fahrt wegzulegen und die Aufmerksamkeit auf den Straßenverkehr zu richten.
Am Nachmittag wurden die Polizisten direkt in der Innenstadt besonders aktiv. Sie ermahnten 15 Kinder, die verbotswidrig mit ihren Fahrrädern in der Fußgängerzone unterwegs waren. Auch sieben Jugendliche und Heranwachsende gerieten ins Visier der Beamten, da sie ebenfalls mit Fahrrädern und E-Scootern dort fuhren. Alle mussten ihre Fahrzeuge anschließend schieben.
Einen 37-jährigen Deutschen erwischten die Beamten mit einem E-Scooter ohne gültiges Versicherungskennzeichen. Er durfte nicht weiterfahren und muss sich nun in einem Ermittlungsverfahren verantworten. Von der Kontrollstelle ging er direkt zu einem nahe gelegenen Versicherungsbüro, wo er sein Gefährt versicherte und sofort ein Kennzeichen erhielt.
Einen 25-jährigen Paketdienstfahrer bemerkten die Beamten beim Befahren einer Einbahnstraße in falscher Richtung. Nach einer Verwarnung konnte er das Paket zustellen und in richtiger Fahrtrichtung weiterfahren.
Da die Beamten im Fußgängerzonenbereich für alle Bürger ansprechbar waren, nahmen sie auch eine Anzeige wegen des Verdachts des Diebstahls in einem Schuhgeschäft entgegen. Die Tat soll sich bereits am vergangenen Freitag ereignet haben, weshalb eine sofortige Fahndung nicht mehr erfolgversprechend war.
Nach Angaben der Polizei steht nicht allein die Ahndung von Verstößen im Vordergrund, sondern auch die Prävention. Solche Aktionen sollen das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer für die Einhaltung der Vorschriften stärken und diese entsprechend sensibilisieren. So können die Kontrollen einen langfristigen und nachhaltigen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr leisten.