BAföG-Empfängerzahl fällt auf Tiefstand: 570.000 Geförderte im Jahr 2025

via dts Nachrichtenagentur

Die Zahl der BAföG-Empfänger ist 2025 erneut deutlich gesunken. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) erhielten 570.000 Personen monatliche Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Das sind 42.700 oder sieben Prozent weniger Geförderte als im Vorjahr.

Besonders bei den Studierenden zeigt sich der Rückgang: Im Jahr 2025 profitierten 443.100 Studierende von der BAföG-Förderung, 40.700 weniger als 2024, was einem Rückgang von 8,0 Prozent entspricht. Schüler waren deutlich weniger betroffen – ihre Zahl sank nur um 2.100 beziehungsweise 1,6 Prozent auf 126.900 Personen.

Der Langzeittrend ist besorgniserregend: Seit dem Höchststand 2012 mit 979.300 Geförderten geht die Empfängerzahl kontinuierlich zurück. Einzige Ausnahmen bildeten die Jahre 2022 und 2023. So niedrig wie 2025 war die BAföG-Empfängerzahl zuletzt im Jahr 2000 mit 559.300 Personen.

Auch die Ausgaben des Bundes sind gesunken: 2025 gab der Staat vier Prozent oder 118 Millionen Euro weniger aus – insgesamt 3,0 Milliarden Euro für BAföG-Leistungen.

Trotz des Rückgangs der Empfängerzahlen sind die durchschnittlichen Förderbeträge pro Person gestiegen. Studierende erhielten im Schnitt 682 Euro monatlich, 25 Euro mehr als im Vorjahr. Schüler bekamen durchschnittlich 552 Euro, 13 Euro mehr als 2024. Diese Steigerung geht auf die BAföG-Reform von 2024 zurück, mit der Bedarfssätze und Freibeträge angehoben wurden. Die Höhe des individuellen Förderbetrags hängt von der besuchten Ausbildungsstätte, der Unterbringung sowie vom Einkommen der Geförderten und ihrer Eltern ab.

Im Geschlechterverhältnis zeigt sich ein beständiges Muster: 60 Prozent der BAföG-Empfänger sind Frauen, 40 Prozent sind Männer.

Mit der Reform 2024 wurden neue Förderinstrumente eingeführt. Das sogenannte Flexibilitätssemester ermöglicht es Studierenden, einmalig ein Semester über die reguläre Förderungshöchstdauer hinaus BAföG zu beziehen. Von diesem Angebot machten 2025 bereits 33.700 Geförderte Gebrauch.

Die zweite Neuerung ist die Studienstarthilfe: ein einmaliger finanzieller Zuschuss von 1.000 Euro für Studienanfänger unter 25 Jahren, die vor Beginn des Studiums bestimmte Sozialleistungen bezogen haben und sich erstmals immatrikulieren. Im Jahr 2025 erhielten 11.600 Personen diese Studienstarthilfe. Bei 60 Prozent dieser Geförderten basierte der Anspruch auf Leistungen nach SGB II, die sie vor Studienbeginn bezogen hatten.

Autor: dts Nachrichtenagentur

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