Bandlastprivileg für Industrie wird bis 2031 verlängert – Bundesnetzagentur kündigt Änderung an

via dts Nachrichtenagentur

Das Bandlastprivileg für große Stromverbraucher in der Industrie wird bis Ende 2031 verlängert. Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller kündigte bei Politico an, dass die Behörde die Änderung an diesem Mittwoch bekannt geben werde. Ursprünglich sollte die Regelung bereits 2028 auslaufen.

„Die Übergangszeit wollen wir nochmal deutlich erweitern, weil wir sehen, dass Unternehmen erst investieren müssen, um flexibler zu sein, dass sie sich darauf vorbereiten, einstellen müssen“, erklärte Müller. Es sei der ausdrückliche Wunsch der Bundesnetzagentur, der energieintensiven Industrie auch nach wie vor ein Produzieren in Deutschland zu ermöglichen.

Über das Bandlastprivileg erhalten energieintensive Industrien wie Chemie-, Papier- und Glashersteller deutlich reduzierte Netzentgelte, wenn sie auf mindestens 7.000 Vollbenutzungsstunden pro Jahr kommen. Die Stunden sind ein Maß dafür, wie gleichmäßig Unternehmen ihren Strom abnehmen.

„Das passte zu einer Welt, wo wir aus großen Kohlekraftwerken, Atomkraftwerken sehr gleichförmig Strom produziert haben und ein Interesse hatten, dass er genauso verbraucht wird“, sagte Müller. Doch mit dem Hochlauf erneuerbarer Energien schwanke die Strommenge im Markt stärker. „Darum ist die neue Kunst im Stromsystem der Zukunft, auch flexibler Strom zu verbrauchen“, so der Behördenchef.

Entsprechend solle auch die Subvention angepasst werden, um flexibles Abnahmeverhalten zu belohnen und eine europarechtskonforme Lösung zu finden. Vor diesem Hintergrund läuft derzeit ein Modellversuch der Bundesnetzagentur mit sechs relevanten Unternehmen mit Unterstützung der Wirtschaftsverbände BDI und DIHK.

„Das läuft bis Ende diesen Jahres, sodass wir dann Anfang 27 eine generelle Regelung sozusagen ergänzend zu der Bestandsschutzregelung erlassen können, die dauerhaft niedrige Netzentgelte ermöglicht, bei europarechtskonformer Gegenleistung in Form von Flexibilität“, kündigte Müller an.

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