Das Landgericht Baden-Baden verhandelt am 25. September 2026 über die Berufungen in einem Fall von gefährlicher Körperverletzung gegen einen Busfahrer. Der heute 50 Jahre alte Angeklagte hatte das Amtsgericht Rastatt verurteilt, das Landgericht Baden-Baden wird die Entscheidung nun überprüfen.
Nach der Darstellung des Amtsgerichts Rastatt war der Angeklagte im April 2025 gegen 6.30 Uhr in einen Linienbus in Rastatt eingestiegen. Nach einer verbalen Auseinandersetzung beleidigte er den Fahrer und schlug ihn dann mit einem mitgeführten Regenschirm. Anschließend verließ der Angeklagte den Bus durch die hintere Tür, begab sich aber sofort zur vorderen Eingangstür und sprühte Pfefferspray in den Fahrerbereich — offenbar in der Absicht, den Busfahrer zu treffen. Der Fahrer und eine Mitfahrerin wurden durch das Spray verletzt. Der Busfahrer war daraufhin zwei Wochen krankgeschrieben.
Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen zusammen mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe vor Gericht. Sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft Baden-Baden legten Berufung gegen das Urteil ein.
Verhandlung: Freitag, 25. September 2026, 9.00 Uhr, Saal 015 des Landgerichts Baden-Baden, Gutenbergstr. 17, 76532 Baden-Baden. Vorsitzender Richter: Johannes Huber.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung Landgerichte Baden-Württemberg
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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