Ein Berliner Energieunternehmen kann nicht verlangen, dass ein Verband aus der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände gestrichen wird. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Berufung des Konzerns gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln abgelehnt.
Der Verband mit Sitz in Thüringen war im November 2021 in die Liste eingetragen worden, die beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Diese Liste ist Voraussetzung dafür, dass Verbände sogenannte Verbandsklagen erheben dürfen — also vor Gericht Ansprüche für mehrere betroffene Personen geltend machen können. Das Energieunternehmen sah sich dadurch in seinen Rechten beeinträchtigt und klagte auf Löschung.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Eintragungsvorschriften dem allgemeinen Interesse an fairem Wettbewerb dienen, aber nicht die einzelnen Rechte von Konkurrenzunternehmen schützen. Dritte könnten deshalb nicht verlangen, dass die Behörde eine bereits erteilte Eintragung überprüft. Ein Unternehmen könne höchstens im Rahmen einer konkreten Verbandsklage gegen die Eintragung Einwände erheben — dann müsse ein Zivilgericht diese prüfen.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung Justiz Nordrhein-Westfalen
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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