Betrüger geben sich als Bankmitarbeiter aus: Zwei Seniorinnen um Tausende Euro gebracht

(Symbolbild)

In Diemelstadt und Volkmarsen hat ein Betrüger am Donnerstag zwei Seniorinnen um ihre Bankkarten gebracht und anschließend mehrere tausend Euro von ihren Konten abgehoben. Die Kasseler Kriminalpolizei sucht nun nach Zeugen und Hinweisen auf die Täter.

Gegen Mittag erhielt eine hochbetagte Frau in Diemelstadt-Rhoden einen Anruf auf ihrem Festnetztelefon. Der Mann am anderen Ende gab sich als Mitarbeiter ihrer Hausbank aus und behauptete, dass es Probleme mit ihrem Konto gäbe und dieses sich im Minus befinde. Durch geschickte Gesprächsführung brachte der Betrüger die stark verunsicherte Seniorin dazu, ihm die PIN für zwei Bankkarten zu nennen. Gegen 12:30 Uhr übergab sie die Karten an ihrer Haustür nahe dem Freibad Rhoden an den angeblichen Bankmitarbeiter. Der Schwindel flog erst auf, als ein Angehöriger mit der Frau telefonierte.

Am Nachmittag wiederholte sich das Szenario in Volkmarsen. Auch dort rief der mutmaßlich gleiche Täter eine Rentnerin an und versetzte sie in große Sorge um ihr Geld. Danach klingelte er an ihrer Haustür im Stadtkern von Volkmarsen. Die Seniorin übergab ihre Bankkarte mitsamt PIN. Der falsche Bankmitarbeiter flüchtete daraufhin. Auch in diesem Fall bemerkte die Frau den Betrug erst, als die Täter bereits Geld mit ihrer Karte abgehoben hatten.

Der Abholer wird von beiden Seniorinnen übereinstimmend beschrieben: dunkelblondes, kurzes Haar, schwarze Lederjacke mit weißem Oberteil darunter, schwarze Hose und weiße Schuhe.

Die Ermittler der Kasseler Kriminalpolizei bitten Zeugen, die die Kartenabholungen an den Haustüren beobachtet haben, sich unter der Telefonnummer 0561-9100 zu melden. Auch Hinweise auf die unbekannten Betrüger werden entgegengenommen.


Betrugsfälle in Hessen: der Vergleich mit dem Bund

Die Polizei zählte 2025 landesweit 49.153 Betrugsfälle, das sind 783 auf 100.000 Einwohner. Damit steht Hessen fast genauso wie der Bundesdurchschnitt, wo 770 Fälle je 100.000 Einwohner erfasst wurden. Gezählt wird Betrug nach den §§ 263 ff. StGB.

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, 2025.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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