Betrug bei Edelmetall-Rückgewinnung: Sechs Jahre Haft für Angestellten

Das Landgericht Hamburg hat einen langjährigen Mitarbeiter eines Traditionsunternehmens zur Rückgewinnung von Edelmetallen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Mann namens K. war der Bestechlichkeit und des systematischen Betrugs schuldig befunden worden. Diese Verurteilung ist nun rechtskräftig – es kann also keine Berufung mehr dagegen eingelegt werden.

Dem Angeklagten K. zur Last gelegt wurden 31 Fälle von Betrug, zwei Fälle von versuchtem Betrug, fünf Fälle von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr und fünf Fälle von Steuerhinterziehung. Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr bedeutet, dass der Angestellte sich von Geschäftspartnern oder Lieferanten für bestimmte Handlungen bezahlen ließ – also Vorteile annahm, um deren Interessen zu fördern.

Über viele Jahre hinweg – beginnend 2013 – hatte K. sich selbst bereichert. Das Gericht bezifferte den Betrag auf etwa 1,5 Millionen Euro, den er sich als Tat- und Bestechungslohn angeeignet hatte. Dieser Betrag wurde eingezogen – das heißt, das Gericht ordnete an, dass die Gewinne aus den Straftaten dem Staat zufallen. Etwa 700.000 Euro davon wurden als Gesamtschuld festgestellt, was bedeutet, dass K. und möglicherweise andere Beteiligte gemeinsam für diese Summe haftbar gemacht wurden.

Neben K. wurden auch zwei Geschäftsführer von Lieferantenfirmen verurteilt, da sie bei dem Betrugssystem mitgewirkt hatten. H.O., Geschäftsführer eines in Polen ansässigen Lieferanten, erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren. Gegen ihn verhängte das Gericht Urteile wegen Betrugs in 28 Fällen, versuchtem Betrug und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Sein Sohn M.O., ebenfalls Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), wurde wegen Betrugs in sechs Fällen zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Verfahren zeigt ein klassisches Muster organisierter Wirtschaftskriminalität: Ein Angestellter des Unternehmens arbeitete mit externen Geschäftspartnern zusammen und manipulierte Geschäftsvorgänge zu ihrem gegenseitigen Vorteil. Der Angestellte K. ließ sich dafür bezahlen, dass er den Lieferanten bevorzugte oder Transaktionen zu deren Gunsten gestaltete. Dies schadete dem Traditionsunternehmen erheblich.

Die Rechtskräftigkeit des Urteils bedeutet, dass die Verurteilten ihre Freiheitsstrafen nun antreten müssen, sofern sie nicht bereits in Untersuchungshaft saßen. Eine Überprüfung durch höhere Gerichte ist nicht mehr möglich. Dies war offenbar ein Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. Mai 2026, der die Ablehnung einer Revision – also einer Überprüfung des Urteils durch einen höheren Richter – bestätigte.

Die Einziehung der Vermögenswerte ist ein wichtiges Instrument der Strafjustiz: Sie soll verhindern, dass Kriminelle von ihren Straftaten profitieren. In diesem Fall bedeutet die Einziehung von etwa 1,5 Millionen Euro, dass das illegal erworbene Vermögen nicht bei den verurteilten Personen verbleibt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)