Der Bundesgerichtshof verhandelt am 9. September 2026 über eine wichtige Frage zum Kaskoversicherungsrecht: Wer trägt die Kosten, wenn eine Werkstatt zu hohe Reparaturpreise verlangt? Diese sogenannte „Werkstattrisiko“-Frage könnte künftig vielen Autofahrern betreffen.
Im Fall selbst geht es um einen Autounfall. Das Fahrzeug der Klägerin war bei der beklagten Versicherung vollkaskoversichert. Nach dem Unfall brachte die Klägerin ihren Wagen in eine Werkstatt zur Reparatur. Die Versicherung zahlte zunächst die Rechnung, zog aber später 389,01 Euro wieder ab. Grund: Einzelne Arbeitsschritte seien nicht erforderlich gewesen, so die Versicherung.
Die Versicherung beruft sich dabei auf ihre Vertragsbedingungen. Im Haftpflichtrecht – also bei Versicherungen, die Schäden zahlen, die der Versicherte anderen zugefügt hat – ist die Rechtslage dagegen eindeutig: Der Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherer muss zahlen, auch wenn die Werkstatt überteuert arbeitet. Das hat der Bundesgerichtshof schon 1974 grundlegend entschieden. Diese Regel heißt „Werkstattrisiko“ – der Verursacher trägt das Risiko überhöhter Reparaturkosten.
Doch lässt sich diese bewährte Regel auch auf die Kaskoversicherung übertragen? Das ist umstritten. Bei einer Kaskoversicherung schützt sich der Autofahrer selbst ab – die Versicherung zahlt Schäden am eigenen Auto, etwa nach Unfällen, Diebstahl oder Hagel. Die Kaskoversicherung ist freiwillig, im Gegensatz zur pflichtversicherten Haftpflicht. Das rechtliche Verhältnis ist also ganz anders.
Genau diese Frage wird der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs nun klären. Dieser Senat ist spezialisiert auf Versicherungsvertragsrecht. Es geht darum: Darf eine Kaskoversicherung überhöhte Werkstattkosten einfach ablehnen oder muss sie zahlen – so wie der Haftpflichtversicherer?
Für Autofahrer könnte eine ungünstige Entscheidung bedeuten, dass ihre Kaskoversicherung Reparaturrechnungen kritischer prüft und Kosten ablehnt. Andererseits könnte eine Entscheidung zugunsten der Versicherten mehr Planungssicherheit bringen – ähnlich wie im Haftpflichtrecht, wo das Werkstattrisiko längst etabliert ist.
Die Verhandlung findet öffentlich statt und wird von vielen Fachleuten verfolgt: von Versicherungsvertretern, Anwälten und Verbraucherschützern. Ein Urteil wird später erwartet. Der IV. Zivilsenat wird dann festlegen, welche Regel künftig gilt – für diese konkrete Versicherungsklägerin und als bindende Richtlinie für alle unteren Gerichte in Deutschland.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Aktenzeichen: IV ZR 235/25
Quelle: Pressemitteilung BGH
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)