Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines früheren Referatsleiters des Oberlandesgerichts Jena wegen Vorteilsannahme und Untreue weitgehend bestätigt. Das Landgericht Gera hatte ihn in sechs Fällen der Untreue und vierzehn Fällen der Vorteilsannahme schuldig gesprochen.
Der Mann war bis 2019 beim Thüringer Oberlandesgericht für das Haushalts- und Beschaffungswesen sowie für Personalangelegenheiten zuständig. Zwischen April 2014 und Ende 2018 schloss er in dieser Position mehrere Dienstleistungsverträge ab, um auf unzulässige Weise Vorteile zu erlangen.
Das Landgericht verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung es zur Bewährung aussetzte. Zudem ordnete es die Einziehung von Taterträgen an.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung BGH
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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