Der Bundesgerichtshof hat einen Polizeioberkommissar wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt verurteilt bestätigt. Mit Beschluss vom 26. August 2026 hob das Gericht allerdings die Strafzumessung auf.
Nach den Feststellungen des Landgerichts Aachen hatte der Polizist während eines Einsatzes die Seitenscheibe eines Fahrzeugs eingeschlagen. Der Fahrer, mit dem der Beamte persönlich verfeindet war und der psychisch erkrankt ist, sollte das Auto verlassen. Nachdem einfache körperliche Gewalt erfolglos blieb, setzte der Polizist ein Reizstoffsprühgerät ein.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.
Quelle: Pressemitteilung BGH
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