BGH prüft Gültigkeit von Schiedsvereinbarung in Doping-Fall

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Der Bundesgerichtshof verhandelt am 10. Februar 2027 über die Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung zwischen einem deutschen Radsportler und dem Bund Deutscher Radfahrer. Streitpunkt ist, ob Dopingverstöße künftig von Sportschiedsgerichten entschieden werden dürfen – statt von der Nationalen Doping Agentur Deutschland (NADA).

Der Radsportler hatte mit dem Verband vereinbart, dass Doping-Vorwürfe zunächst vor dem Deutschen Sportschiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) verhandelt werden und im zweiten Rechtszug vor dem internationalen Court of Arbitration for Sport (CAS) in der Schweiz.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

Aktenzeichen: I ZB 103/25

Quelle: Pressemitteilung BGH

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