Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das modulare Möbelsystem USM Haller urheberrechtlich geschützt ist. Das Urteil betrifft die Frage, ob die charakteristische Form des Möbelsystems – bestehend aus hochglanzverchromten Rundrohren, kugelförmigen Verbindungsknoten und austauschbaren Metallflächen – als kreatives Werk unter das Urheberrecht fällt.
Hintergrund des Falls: Die Schweizer Herstellerfirma USM vertreibt das Möbelsystem USM Haller seit Jahrzehnten weltweit. Eine deutsche Beklagte bot über ihren Online-Shop zunächst Ersatzteile und Erweiterungsteile für das System an. Diese Komponenten entsprachen in Form und überwiegend auch in der Farbe den Original-Teilen der USM-Herstellerin. Später erweiterte die Beklagte jedoch ihr Geschäft über das reine Ersatzteilgeschäft hinaus.
Das USM Haller System funktioniert wie ein Baukastensystem: Die Rundrohre werden mittels der kugelförmigen Knoten zu einem Gestell zusammengesetzt. In dieses Gestell lassen sich verschiedenfarbige Metallflächen – sogenannte Tablare – einsetzen. Die Kombination ermöglicht es, Möbelkorpusse beliebig zu kombinieren und über- oder nebeneinander anzubauen.
Die Klägerin sah in der Herstellung und dem Vertrieb dieser Teile eine Verletzung ihrer Urheberrechte. Das Urheberrecht schützt kreative, persönlich-geistige Werke wie Kunstwerke, Designs oder literarische Werke vor unerlaubter Vervielfältigung und Verbreitung. Bei praktischen Gebrauchsgegenständen – wie Möbeln – ist der Schutz jedoch umstritten, da zunächst die praktische Funktion im Vordergrund steht.
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, der unter anderem für Urheberrechtsfälle zuständig ist, musste sich in diesem Fall eine besondere Frage stellen: Kann ein Möbelsystem, das zwar eine praktische Funktion erfüllt, aber durch seine besondere gestalterische Formensprache geprägt ist, trotzdem urheberrechtlichen Schutz genießen?
Bevor der BGH selbst entschied, hatte bereits der Gerichtshof der Europäischen Union zu dieser Frage eine Vorabentscheidung erlassen. Dies ist ein Verfahren, bei dem nationale Gerichte bei Fragen zum EU-Recht beim europäischen Gerichtshof nachfragen können. Die europäische Vorabentscheidung bildet dann die Grundlage für die Entscheidung des nationalen Gerichts.
Das USM Haller Möbelsystem ist nicht nur wegen seines Designs bekannt, sondern auch wegen seiner Vielseitigkeit und langen Marktgeschichte. Das System gilt als Klassiker der Möbelgestaltung. Die Entscheidung des BGH zum Urheberrechtsschutz hat daher Bedeutung über den einzelnen Fall hinaus: Sie klärt, wann bei Designmöbeln und Gestaltungssystemen der urheberrechtliche Schutz greift.
Für die deutsche Beklagte könnte das Urteil erhebliche Konsequenzen haben. Falls ihre Handlungen als Urheberrechtsverletzung bewertet werden, drohen Unterlassungsverpflichtungen (die Beklagte müsste ihre Tätigkeit einstellen) und möglicherweise Schadensersatzzahlungen.
Das Urteil wurde am 2. Juli 2026 unter dem Aktenzeichen I ZR 96/22 erlassen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Aktenzeichen: I ZR 96/22
Quelle: Pressemitteilung BGH
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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