BGH fragt EU-Gericht: Wann haftet ein soziales Netzwerk für falsche Inhalte?

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Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Haftung von Betreibern sozialer Netzwerke vorgelegt. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Ansprüche Betroffene gegen Plattformen haben, wenn über sie falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet werden.

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelte am 27. Oktober 2026 über zwei gegenläufige Berufungen, in denen dieser Konflikt zentral ist. Nach der mündlichen Verhandlung setzte das Gericht das Verfahren aus und legte dem europäischen Gericht mehrere Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vor – ein sogenanntes Vorabentscheidungsverfahren. Dies ermöglicht es, dass europäisches Recht einheitlich ausgelegt wird, bevor das deutsche Gericht die Entscheidung trifft.

Die genaue Ausgestaltung der Fragen und weitere Details zum Sachverhalt waren der Pressemitteilung nicht zu entnehmen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

Aktenzeichen: VI ZR 64/24

Quelle: Pressemitteilung BGH

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