NSU-Terroristin Beate Z.: Mindestverbüßungsdauer auf 24 Jahre festgesetzt

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Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat die Mindestverbüßungsdauer für die NSU-Terroristin Beate Z. (51) auf 24 Jahre bestimmt. Das Gericht lehnte zudem ab, die Vollstreckung ihrer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen.

Beate Z. war 2018 wegen zehnfachen Mordes, 32-fachen versuchten Mordes in mehreren Fällen, Raubüberfällen und Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung NSU zu lebenslang verurteilt worden. Das Gericht hatte festgestellt, dass ihre Schuld besonders schwer wiegt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Morde waren aus nationalsozialistisch-rassistischen Motiven begangen worden. Z. handelte gemeinsam mit den inzwischen verstorbenen Uwe B. und Uwe M. Die Opfer waren überwiegend Geschäftsinhaber mit Migrationshintergrund – unter anderem ein Blumenhändler in Nürnberg, ein Schneider, ein Lebensmittelhändler und ein Gemüsehändler in verschiedenen Städten.

Quelle: Pressemitteilung Landgerichte Bayern

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