BGH ordnet Neuverhandlung im Vergewaltigungsfall an

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Der Bundesgerichtshof hat in einem Berliner Vergewaltigungsfall die Entscheidung des Landgerichts teilweise aufgehoben. Das höchste deutsche Strafgericht befand, dass der Angeklagte wegen schwerer Vergewaltigung einer bewusstlosen Frau hätte verurteilt werden müssen – nicht nur wegen einfacher Vergewaltigung.

Das Landgericht Berlin I hatte den Mann im Juli 2025 zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Nebenklägerin – also das Opfer, das sich als Klägerin am Verfahren beteiligt – ging damit nicht zufrieden in Revision. Das bedeutet: Sie forderte das Gericht auf, die Entscheidung zu überprüfen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts trafen sich die alkoholisierte Geschädigte und der drogenerfahrene Angeklagte in der Nacht des 22. April 2022 zufällig an einer Bushaltestelle in Berlin. Sie gingen gemeinsam in seine Wohnung. Dort überredete er die Frau, verschiedene Drogen zu konsumieren – darunter Cannabis, Kokain und Heroin. Die Frau war mit harten Drogen nicht vertraut.

Durch den Drogenkonsum verlor die Geschädigte das Bewusstsein. Der Angeklagte nutzte diesen Zustand aus und verging sich an der bewusstlosen Frau. Das Gericht beschrieb dies als besonders verwerflich.

Die Nebenklägerin argumentierte in ihrer Revision, dass dies nicht nur einfache Vergewaltigung war, sondern eine besonders schwere Form. Besonders schwere Vergewaltigung liegt vor, wenn der Täter von Waffen Gebrauch macht, mehrere Täter zusammenwirken oder wenn der Täter anderen Verletzungen zufügt. In diesem Fall könnten die Drogenverabreichung und die dadurch verursachte Bewusstlosigkeit sowie körperliche Verletzungen eine solche Einstufung rechtfertigen.

Die Nebenklägerin forderte auch, den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen – nicht nur wegen fahrlässiger Körperverletzung, wie das Landgericht tat. Der Unterschied ist erheblich: Fahrlässig bedeutet, der Täter hat nicht vorsätzlich gehandelt, also nicht bewusst eine Verletzung herbeiführen wollen. Gefährliche Körperverletzung erfordert dagegen, dass der Täter eine Waffe einsetzt oder das Handeln besonders gefährlich ist.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig sprach sich der Nebenklägerin teilweise zu. Das Gericht befand, dass die Würdigung der Tat neu überprüft werden muss. Damit ordnete der BGH eine Neuverhandlung an.

Revisionen sind ein wichtiges Rechtsmittel im deutschen Strafsystem. Sie ermöglichen es, Urteile übergeordneten Gerichten zur Überprüfung vorzulegen. Der BGH kann dabei nicht nur die Rechtsfragen neu bewerten, sondern auch überprüfen, ob die Tatsachen richtig gewürdigt wurden. Das Gericht schützt damit sowohl die Rechte der Angeklagten als auch der Opfer und sorgt für einheitliche Rechtsprechung bundesweit.

Die Entscheidung stammt vom 17. Juni 2026 und trägt das Aktenzeichen 5 StR 30/26.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

(Dieser Artikel entstand mit KI-Unterstützung und wurde redaktionell überarbeitet und kontrolliert von: Redaktion digitaldaily.de)