BGH bestätigt: Raubüberfall auf Ehepaar mit Todesfolge rechtskräftig verurteilt

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Der Bundesgerichtshof hat die Urteile gegen drei Männer wegen eines brutalen Raubüberfalls mit Todesfolge bestätigt. Die Revision der Angeklagten wurde verworfen, das Urteil des Landgerichts Flensburg ist damit rechtskräftig.

Das Landgericht hatte die drei Männer am 31. Juli 2025 zu Freiheitsstrafen zwischen zwölfeinhalb und 14 Jahren verurteilt. Sie waren wegen schweren Raubes mit Todesfolge in Tateinheit mit Körperverletzung schuldig befunden worden. Tateinheit bedeutet, dass mehrere Straftaten durch ein und dieselbe Handlung begangen wurden und daher zusammen bewertet werden.

Nach den Feststellungen des Gerichts überfielen die vier Täter im Januar 2024 in Sankt Peter-Ording ein älteres Ehepaar in dessen Wohnung. Sie gingen dabei nach einem gemeinsamen Plan vor und suchten gezielt nach einem größeren Bargeldbetrag. Während zwei der Angeklagten im Auto warteten und per Funkgerät Warnungen geben sollten, drangen die beiden anderen gewaltsam in die Wohnung ein.

Der Überfall war perfide geplant: Einer der Täter verkleidete sich als Paketbote und klingelte an der Wohnungstür. Als der 99 Jahre alte Geschädigte öffnete, verschafften sich die Eindringlinge sofort gewaltsam Zutritt zur Wohnung. Sie drängten den hochbetagten Mann im Hausflur zurück – der genaue Ablauf des Überfalls wird in der vorliegenden Pressemitteilung nicht vollständig dargelegt.

Die Konsequenz: Der Mann starb. Dies führte dazu, dass die Täter nicht nur wegen Raub, sondern wegen Raub mit Todesfolge angeklagt wurden. Eine solche Qualifizierung ist im deutschen Strafrecht besonders schwerwiegend, da sie zeigt, dass der Tod als unmittelbare oder sehr wahrscheinliche Folge der Tat eingetreten ist – auch wenn dieser nicht zwingend beabsichtigt sein musste.

Einer der vier Täter revidierte sein Urteil nicht, das heißt, er legte keine Berufung beim Bundesgerichtshof ein. Die anderen drei versuchten mit ihrer Revision die Aufhebung oder Verbesserung ihres Urteils zu erreichen. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, der in Leipzig ansässig ist, sah aber keinen Grund, die Entscheidung des Landgerichts Flensburg zu ändern.

Revisionen sind ein wichtiges Rechtsmittel im deutschen Strafprozess. Sie ermöglichen es, Urteile der unteren Gerichte auf Rechtsfehler zu überprüfen – allerdings nicht auf sogenannte Tatsachenfeststellungen. Das heißt: Der Bundesgerichtshof überprüft, ob das Landgericht das Recht richtig angewendet hat, nicht ob die Feststellung der Tatsachen vollständig oder korrekt war.

Mit der Verwerfung der Revision ist das Urteil nun endgültig. Die drei verurteilten Männer haben damit alle normalen Rechtsmittel ausgeschöpft. Ein vierten Täter, der ebenfalls in diese Straftat verwickelt war, hatte offenbar bereits akzeptiert, dass das erste Urteil Bestand hat.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)