BGH verhandelt über Dopingmittel-Handel: Wie weit reicht das Verbot?

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Der Bundesgerichtshof verhandelt am 7. Oktober 2026 über zwei Männer, die Dopingmittel an Sportler und Bodybuilder verkauft haben sollen. Der 2. Strafsenat befasst sich mit ihren Revisionen gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom September 2024.

Nach den Feststellungen des Landgerichts betrieben die Angeklagten ursprünglich gemeinsam ein Geschäft mit Nahrungsergänzungsmitteln. Dann beschlossen sie, zum Verkauf von Dopingmitteln überzugehen, um ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern. Die verbotenen Mittel gaben sie teilweise direkt in ihren Ladengeschäften an Kunden ab, teilweise verschickten sie diese per Post. Die beiden Männer wurden in 29 Fällen wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Dopingmitteln verurteilt und zu Gesamtfreiheitsstrafen verurteilt.

Im Revisionsverfahren geht es um die Frage, wie weit das Verbot des Umgangs mit Dopingmitteln nach dem Antidoping-Gesetz reicht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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