Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) kann sich Zugangskontrollen an großen deutschen Bahnhöfen vorstellen. Im Fernverkehr könne es sinnvoll sein, den Zugang zu den Bahnsteigen stärker an eine gültige Fahrkarte zu knüpfen, sagte Bilger den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
In anderen Ländern ist ein solches System bereits üblich: Reisende kommen nur mit gültiger Fahrkarte ans Gleis. Bilger räumt ein, dass dieses System in Deutschland nicht einfach kopierbar ist, weil es historisch gewachsene Bahnhöfe gibt. Dennoch hält er den Ansatz grundsätzlich für sinnvoll und sieht Potenzial, ihn auch in Deutschland weiterzuentwickeln und praktisch zu erproben.
Frankreich macht es vor: Die französische Staatsbahn SNCF hat an rund 20 Bahnhöfen bereits Zugangsschleusen installiert. Reisende müssen hier mit ihrer Fahrkarte eine elektronische Kontrolle passieren, bevor sie den Bahnsteig betreten. Betroffen sind die großen Pariser Bahnhöfe sowie Stationen in Lyon, Marseille, Lille, Rennes und Nantes. Auch Großbritannien setzt auf Zugangskontrollen: Laut National Rail müssen Reisende an vielen Bahnhöfen Ticketschranken passieren. An einigen größeren Bahnhöfen wird der Zugang zum Bahnsteig erst freigegeben, wenn der Zug zum Einsteigen bereit ist.
Parallel dazu warnt Bilger vor einer wachsenden Bedrohung für die Verkehrsinfrastruktur. Es gebe vermehrt Fälle, in denen Verkehrsinfrastruktur angegriffen wird – bei Schienenstrecken, der Energieversorgung, auf Wasserstraßen und im Flugverkehr. Dies sei eine neue Realität, der man sich sehr bewusst sein müsse. An sensiblen Stellen muss der Schutz verbessert werden, zudem sei eine schnelle Reaktion nach einem Vorfall erforderlich. Digitalisierung könne dabei helfen, Probleme früher zu erkennen.
Mit Blick auf Drohnenvorfälle an Flughäfen kündigte Bilger eine schnellere Ausstattung der internationalen Flughäfen mit Drohnendetektionstechnik an. Die Deutsche Flugsicherung hat vom Ministerium den Auftrag erhalten, entsprechende Technik zu beschaffen. Nicht jeder Drohnenvorfall sei allerdings vorsätzlich, betont Bilger. Bei einem Besuch am Frankfurter Flughafen wurde ihm berichtet, dass ein Kindergeburtstag direkt neben dem Flughafen gefilmt wurde. Früher hätte man bei so einem Alarm den Flugbetrieb eingestellt. Heute werde die Lage zunächst sehr schnell aufgeklärt. Gleichzeitig müsse jedem privaten Drohnenpiloten klar sein, dass ein gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr strafbar ist.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz aus offiziellen Quellen erstellt und redaktionell geprüft.
Autor: dts Nachrichtenagentur