Nach einem Brand in einem Umspannwerk in Reutlingen am Montag (8. Juni 2026) ermittelt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg wegen des Verdachts der vorsätzlichen Brandstiftung. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass das Feuer absichtlich gelegt wurde.
Der Brand verursachte einen großflächigen Stromausfall, der das gesamte Stadtgebiet Reutlingen und die umliegenden Ortschaften betraf. Nach Angaben der Netzbetreiber konnte im Laufe des Tages bereits eine Vielzahl der betroffenen Haushalte, Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen wieder mit Strom versorgt werden. Wann die Stromversorgung vollständig wiederhergestellt sein wird, ist noch nicht abzuschätzen.
Das Staatsschutz- und Antiterrorismuszentrum Baden-Württemberg (SAT BW) beim Landeskriminalamt führt das Ermittlungsverfahren unter Sachleitung des Staatsschutzzentrums bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. Die Ermittlungen richten sich derzeit gegen unbekannt wegen des Verdachts der vorsätzlichen Brandstiftung nach § 306 StGB und der Störung öffentlicher Betriebe nach § 316b StGB.
Hinweise zu möglichen Tatverdächtigen oder Motiven liegen bislang nicht vor. Die Spurensicherung einschließlich des Einsatzes eines Brandmittelspürhundes sowie die Untersuchungen unter Einbeziehung von Sachverständigen sind noch nicht abgeschlossen.
Das seit Anfang 2025 bestehende Staatsschutzzentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft beschäftigt sechs Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte sowie einen Leitenden Oberstaatsanwalt. Es arbeitet eng mit dem Staatsschutz- und Anti-Terrorismuszentrum beim Landeskriminalamt zusammen.