Bürger schlagen Einbahnregelung für Greifweg vor

Eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NRW befasst sich mit einer möglichen Verkehrsregelung im Greifweg in Oberkassel. Darin wird angeregt, eine Teilstrecke dieser Straße als Einbahnstraße auszuweisen oder durch Poller abzusperren.

Das Anregungs- und Beschwerdeausschusses wird sich mit dem Vorschlag am 9. Juli 2026 befassen. Der Fachbereich 01/13 (Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung) ist zuständig für die Behandlung.

Eine Eingabe nach § 24 GO ist ein formales Verfahren, das Bürgern ermöglicht, Anregungen und Beschwerden direkt an die Gemeinde zu richten. Diese werden dann den zuständigen Gremien zur Beratung vorgelegt. In diesem Fall wird die Drucksache öffentlich beraten.

Mit der möglichen Einbahnregelung oder Pollersetzung sollen offenbar Verkehrsprobleme im Bereich des Greifweges gelöst werden. Ob es sich um Durchgangsverkehr, Parkplatzprobleme oder andere Verkehrsfragen handelt, geht aus der Kurzdarstellung nicht hervor. Die angefügte Eingabe dürfte weitere Details enthalten.

Das Verfahren lädt Bürger zur Mitgestaltung ein: Wer Anregungen zu Verkehrsfragen oder anderen kommunalen Angelegenheiten hat, kann diese über § 24 der Gemeindeordnung formell einbringen. Der zuständige Ausschuss wird prüfen, ob und wie der Vorschlag umsetzbar ist.

Maike Hiller, Politikredaktion NRW