Die Bundespolizeiinspektion Freilassing hat am Wochenende zwei Männer bei Grenzkontrollen gestoppt, deren Fahndungsgeschichte die Beamten in Erstaunen versetzte: Ein 31-jähriger Bulgare brachte es auf neun Fahndungstreffer, ein 37-jähriger Pole auf vier – insgesamt 13 Treffer bei nur zwei Personen.
Am Samstagabend wurde der Bulgare in einem Regionalexpress am Bahnhof Freilassing kontrolliert. Als die Bundespolizisten seine Daten abfragten, schlug das Fahndungssystem wiederholt Alarm. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hatte einen Haftbefehl wegen Körperverletzung erlassen – der Mann musste noch eine 8-monatige Freiheitsstrafe verbüßen. Hinzu kam eine Geldstrafe von 600 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das Amtsgericht Fürth hatte einen Untersuchungshaftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in mehreren Fällen erlassen, da der 31-Jährige als flüchtig galt.
Aber auch das war nicht alles. Das Amtsgericht Ansbach suchte ihn wegen Bedrohung, die Staatsanwaltschaft Hannover wegen Geldwäsche und die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Sein Führerschein sollte eingezogen werden. Mit sieben Ausschreibungen zur Fahndung war die Liste damit noch nicht komplett.
Bei der Durchsuchung fanden die Beamten zwei Ausweisdokumente, die als gestohlen oder abhandengekommen registriert waren – diese wurden sichergestellt. Zudem entdeckten sie eine 7-Millimeter-Patrone bei dem Mann. Deshalb leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Der Bulgare wurde verhaftet und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Am Sonntagmorgen folgte ein ähnlich spektakulärer Fall: Ein 37-jähriger Pole wurde in einem grenzüberschreitenden Fernverkehrszug bei einer Grenzkontrolle überprüft. Die Abfrage ergab, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg eine Restfreiheitsstrafe von 274 Tagen wegen Raubes gegen ihn suchte. Das Amtsgericht Augsburg hatte 131 Tage Restfreiheitsstrafe wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verhängt. Die Staatsanwaltschaft München I suchte nach ihm wegen Erschleichens von Leistungen in Höhe von 4.500 Euro.
Hinzu kam ein entscheidendes Problem: Das Bürgeramt der Stadt Augsburg hatte dem Polen wegen zahlreicher strafrechtlicher Verurteilungen das Recht auf Freizügigkeit aberkannt und ihn deshalb zur Fahndung ausgeschrieben. Er durfte gar nicht in die Bundesrepublik einreisen. Der Mann war bereits Ende 2025 aus der Haft heraus abgeschoben worden.
Doch auch damit endete die Kontrolle nicht. In seinen Taschen entdeckten die Beamten eine geringe Menge Cannabis. Die Einfuhr dieser Substanz ist nach den Normen des Konsumcannabisgesetzes verboten. Der 37-Jährige wurde deshalb wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz angezeigt und ebenfalls in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Die Bundespolizeiinspektion Freilassing, die an 21 Grenzübergängen an einer Grenzlänge von insgesamt 225 Kilometern zuständig ist, stellte am Wochenende insgesamt 58 Fahndungstreffer fest und vollstreckte neun Haftbefehle.