Die Bundesanwaltschaft hat zwei deutsche Staatsangehörige wegen des Verdachts der landesverräterischen Ausspähung in Gewahrsam genommen. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erließ gegen Dr. August Hanning und Manfred D. Haftbefehle, die am 6. Oktober 2026 und am 7. Oktober 2026 in Vollzug gesetzt wurden.
Die beiden Männer wurden am 6. Oktober 2026 festgenommen und anschließend dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der über die Haft entschied. Weitere Einzelheiten zum Vorwurf der landesverräterischen Ausspähung — ein Strafvorwurf nach Paragraf 94 des Strafgesetzbuches, wonach das Verraten von Staatsgeheimnissen unter Strafe steht — teilte die Bundesanwaltschaft zunächst nicht mit.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 7. Oktober 2026. Original beim Generalbundesanwalt.
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