Die Bundesanwaltschaft hat am 6. Oktober 2026 einen Haftbefehl gegen den eritreischen Staatsangehörigen Menkm W. in Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung dringend verdächtig — das heißt, die Ermittler halten es für sehr wahrscheinlich, dass er Mitglied ist. Ihm wird auch Landfriedensbruch vorgeworfen.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft gründete Menkm W. die Vereinigung „Brigade N’Hamedu Deutschland“ im August 2022 mit zwei weiteren Personen. Das erklärte Ziel der international vernetzten Gruppierung war es, die Regierung in Eritrea zu stürzen. Um dieses Ziel zu erreichen, führte die Vereinigung Gewaltaktionen gegen Veranstaltungen von Anhängern der eritreischen Regierung durch. Die Mitglieder betrachteten Gewalt gegen deutsche Polizeikräfte und staatliche Institutionen als legitimes Mittel.
Menkm W. trat als Sprecher der Vereinigung auf und war an der Organisation gewaltsamer Aktionen beteiligt. Bei Ausschreitungen am 20. August 2022 in Gießen soll er aktiv vor Ort mitgewirkt haben. Bis zu seiner Festnahme im Januar 2023 in einer anderen Sache nahm er eine führende Rolle in der „Brigade N’Hamedu Deutschland“ ein. Derzeit verbüßt er eine Strafe.
Bei Veranstaltungen der regimetreuen eritreischen Diaspora in Gießen (20. August 2022 und 8. Juli 2023) sowie Stuttgart (16. September 2023) griffen zahlreiche Mitglieder der Vereinigung Veranstaltungsteilnehmer und Polizeikräfte an. Führungspersonen der Brigade riefen zum Einsatz potentiell tödlicher Gewalt auf. Die Angreifer setzten Wurf- und Schlaggegenstände gezielt gegen den Kopfbereich ein. Viele Polizeiberamte und einige Veranstaltungsteilnehmer wurden zum Teil schwer verletzt. Im Sommer 2024 kündigte die „Brigade N’Hamedu Deutschland“ an, künftig von gewaltsamen Ausschreitungen außerhalb Eritreas abzusehen.
Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs setzte den Haftbefehl in Vollzug und vermerkte Überhaft. Zwei weitere mutmaßliche Mitglieder der Vereinigung waren am 15. September 2026 festgenommen worden und befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 7. Oktober 2026. Original beim Generalbundesanwalt.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz aus offiziellen Quellen erstellt und redaktionell geprüft.