Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen zum Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle übernommen. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte die Untersuchungen zunächst eingeleitet, gab die Verantwortung aber wegen der besonderen Bedeutung des Falls ab. Der Generalbundesanwalt teilte am Donnerstag mit, dass es einen Verdacht des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr gibt.
Am Abend des 4. August entdeckten Sicherheitskräfte auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle eine Drohne, die mit professionellem Sprengstoff und einem Zünder ausgestattet war. Eine Frachtmaschine musste daraufhin durchstarten. In der Luft kollidierten die Maschine und ein Gegenstand, bei dem es sich mutmaßlich um eine weitere Drohne handelt.
Der Generalbundesanwalt wertet den Vorfall als schwerwiegenden Angriff auf Deutschlands Transport- und Logistikinfrastruktur. Der Zwischenfall könne die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik beeinträchtigen. Das Bundeskriminalamt kümmert sich um die polizeilichen Ermittlungen in dem Fall.
Autor: dts Nachrichtenagentur