Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert Gesichtserkennung als fehleranfällig und datenschutzwidrig

via dts Nachrichtenagentur

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hat am Mittwoch in Berlin scharfe Kritik an der Nutzung von Gesichtserkennungstechnologien geübt. Die Technologien seien nicht nur „fehleranfällig“, sondern auch „datenschutzrechtlich ganz ganz kritisch zu bewerten“, sagte Specht-Riemenschneider der dts Nachrichtenagentur.

Die Datenschutzbeauftragte forderte die Entwicklung „datensparsamer“ Alternativen, die sicherer und weniger invasiv seien als die bisherigen Verfahren mit Gesichtsscans. In der Entwicklung solcher Alternativen und dem Verzicht auf Gesichtserkennungsverfahren liege „auch eine Chance“, betonte sie.

Specht-Riemenschneider äußerte die „Hoffnung“, dass datensparsame Methoden zur Altersverifikation und Identitätsprüfung entwickelt werden. Es sei wichtig, biometrische Daten nicht unnötig zu sammeln und zu verarbeiten, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen.

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