Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines 40-jährigen Mannes aus Leer wegen bandenmäßigen Drogenhandels bestätigt. Das Landgericht Aurich hatte ihn im Februar 2026 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt, weil er in 12 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt hatte.
Der Angeklagte legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof prüfte das Urteil nach und fand keinen Rechtsfehler zu seinen Gunsten. Er änderte die Entscheidung lediglich im geringen Umfang bei der Einziehung von Vermögensgegenständen ab und verwarf die weitere Revision.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung Justiz Niedersachsen
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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