Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat zwei Beschwerden von AfD-Mitgliedern abgelehnt, die gegen den Widerruf ihrer Waffenbesitzkarten und die Einziehung eines Jagdscheins vorgegangen waren. Der 1. Senat (zuständig für Jagdrecht) und der 3. Senat (zuständig für Waffenrecht) des Gerichts wiesen die Beschwerden am 16. Oktober 2026 zurück.
Beide Senate bestätigten die bisherige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts. Danach begründet die Mitgliedschaft in der AfD LSA grundsätzlich eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die erforderliche Zuverlässigkeit für den Besitz von Waffen oder einen Jagdschein fehlt.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung Justizpressestelle Sachsen-Anhalt
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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