Am Bahnhaltepunkt Demitz-Thumitz ist die Bundespolizei erneut gegen Bahnreisende vorgegangen, die die Gleise als Abkürzung nutzen. Innerhalb von 24 Stunden wurden drei Personen beim unerlaubten Betreten der Bahnanlage ertappt und verwarnt.
Den Anfang machte ein 15-jähriger Deutscher, den Bundespolizisten am 20. Juni 2026 um 22:05 Uhr in den Gleisen erwischten. Am folgenden Tag, 21. Juni 2026, um 21:55 Uhr, folgte der nächste Einsatz: Diesmal waren zwei deutsche Männer im Alter von 18 und 21 Jahren in den Gleisen unterwegs.
In allen drei Fällen erhoben die Beamten ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro pro Person. Die wiederholten Vorfälle zeigen ein Muster: Bahnreisende am Haltepunkt Demitz-Thumitz nutzen die Gleise immer wieder als illegale Abkürzung – trotz der damit verbundenen erheblichen Sicherheitsrisiken für sich selbst und den Zugverkehr.
Die Bundespolizeiinspektion Ebersbach mahnt: Das Betreten von Bahngleisen ist nicht nur lebensgefährlich, sondern auch bußgeldpflichtig.