Am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden hat die Bundespolizei am 8. Juli 2026 einen 41-jährigen deutschen Staatsangehörigen festgenommen. Die Beamten trafen den Mann im Rahmen der Kontrolle eines Fluges nach Malaga an – und zwar mit Hilfe von Passagierdaten, die Fluggesellschaften routinemäßig übermitteln.
Gegen den 41-Jährigen lag ein Haftbefehl wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen vor. Zusätzlich bestand ein Vollstreckungsauftrag zur Vermögensabschöpfung. Bei der Festnahme konnten die Beamten über 50.000 Euro sowie eine hochwertige Armbanduhr sicherstellen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann die Dienststelle verlassen.
Die Festnahme ist das Ergebnis eines modernen Fahndungssystems: Seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records) an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Diese Daten entstehen bei der Flugbuchung und enthalten unter anderem den Namen des Reisenden und das Abflugdatum. Mehrere Partnerbehörden prüfen diese Informationen systematisch – zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung von Terrorismus sowie schwerer Kriminalität. Wenn ein Fahndungstreffer erkannt wird, leitet das Bundeskriminalamt die Daten an die Bundespolizei weiter, die dann entsprechende Maßnahmen einleitet – wie Einreiseverweigerungen oder eben Festnahmen wie in diesem Fall.