Bundespolizei stellt acht Verstöße gegen Aufenthaltsgesetz fest

Bundespolizei

Die Bundespolizei hat seit Montag, dem 19. Oktober 2026, in den vergangenen zwei Tagen insgesamt acht Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt. Bei den Kontrollen trafen die Beamten auf fünf ukrainische, zwei aserbaidschanische und einen moldauischen Staatsangehörigen. Alle erfüllten die Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland nicht.

Besonders auffällig war der Fall zweier aserbaidschanischer Männer im Alter von 30 und 35 Jahren. Am Montagabend gegen 17:30 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte die beiden an der Stadtbrücke in Görlitz. Die Überprüfung in den Fahndungssystemen ergab: Sie waren bereits am Vortag durch die Bundespolizei in Berggießhübel wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts angezeigt und anschließend nach Tschechien zurückgewiesen worden. Hintergrund war, dass sie das vorgelegte Schengenvisum unter falschen Angaben erschlichen hatten.

Die Beamten leiteten erneut ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Eine Begründung für den erneuten Einreiseversuch konnten sie nicht ermitteln, da beide Männer keine Angaben machen wollten. Gegen beide wurde eine Einreiseverweigerung ausgesprochen und sie wurden nach Polen zurückgewiesen.

Ebenfalls am Montag kontrollierten Einsatzkräfte im Görlitzer Stadtgebiet einen 35-jährigen moldauischen Staatsangehörigen. Es stellte sich heraus, dass er sich bereits länger als die erlaubten 90 Tage im Schengenraum aufhielt. Wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts wurde er in Gewahrsam genommen und in der Dienststelle angezeigt. Da die Ausländerbehörde Görlitz für aufenthaltsbeendende Maßnahmen zuständig ist, wurde sein Reisepass eingezogen und er aufgefordert, sich dort zu melden.

Die fünf ukrainischen Staatsangehörigen hielten sich überwiegend ebenfalls länger als 90 Tage in anderen Schengenstaaten auf. Da sie nicht über gültige Aufenthaltstitel dieser Länder verfügten, wurden sie wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts angezeigt und nach Polen zurückgewiesen.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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