An der deutsch-tschechischen Grenze bei Waidhaus hat die Bundespolizei am frühen Donnerstagmorgen (3. September) die versuchte unerlaubte Einreise eines 37-jährigen Moldauers verhindert. Bei einer Kontrolle auf der A6 stellten die Beamten fest, dass der Mann mit insgesamt zwei Reisepässen bereits 122 Tage im Schengenraum verbracht hatte – 32 Tage länger als erlaubt.
Gegen 4.00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten den moldauischen Staatsangehörigen bei seiner Einreise nach Deutschland. Er wies sich zunächst mit einem gültigen Reisepass aus. Die Beamten entdeckten jedoch, dass er einen zweiten Reisepass besaß. Bei der genauen Überprüfung beider Dokumente und der damit erfassten Reisebewegungen zeigte sich das ganze Ausmaß: Der Mann hatte sich innerhalb des maßgeblichen Zeitraums insgesamt 122 Tage im Schengengebiet aufgehalten.
Moldauische Bürger dürfen sich visumfrei maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in der Schengenzone aufhalten. Der 37-Jährige hatte diese Grenze deutlich überschritten und durfte daher nicht erneut einreisen. Die Bundespolizisten nahmen ihn fest und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise ein.
Noch am Donnerstag sollte der Mann per Flugzeug in sein Heimatland Moldau zurückgewiesen werden – nicht wie technisch möglich nach Tschechien, von wo er eingereist war. Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus zieht die unmittelbare Rückweisung ins Heimatland vor, um zu verhindern, dass jemand lediglich in einen Nachbarstaat ausgewiesen wird und von dort erneut versucht, unerlaubt einzureisen. Zusätzlich zur Abschiebung erhält der Mann eine dreijährige Einreisesperre für den gesamten Schengenraum.
Dass solche Fälle kein Einzelfall sind, zeigen die Statistiken der Bundespolizeiinspektion Waidhaus: Allein im August führte sie in zwölf ähnlich gelagerten Fällen Luftrückweisungen direkt in die Heimatländer durch und verhängte in allen Fällen mehrjährige Wiedereinreisesperren.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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