Die Bundespolizei erlässt ein temporäres Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände an sechs bayerischen Bahnhöfen. Das Verbot gilt vom 24. Juli 2026, 15:00 Uhr bis zum 26. Juli 2026, 03:00 Uhr und betrifft die Hauptbahnhöfe München, Nürnberg, Regensburg, Würzburg und Aschaffenburg sowie den Bahnhof München-Ost.
Untersagt ist in diesem Zeitraum das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Die Allgemeinverfügungen werden aufgrund regionaler Begebenheiten erlassen, um die Sicherheit des Reiseverkehrs zu erhöhen.
Die Verbotsbereiche umfassen alle Gebäudeteile der Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte – einschließlich Personentunnel, zugehöriger Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglicher Ebenen. Ziel des Verbotes ist es, die Begehung von Gewaltstraftaten zu verhindern und Reisende, Sicherheitspersonal und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen zu schützen.
Beamte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen können die betroffenen Gegenstände sichergestellt werden. Unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.
Die genauen Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen enthalten, die auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung veröffentlicht sind. An den betroffenen Bahnhöfen werden Plakate ausgehängt, die auf das Mitführverbot hinweisen.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit waffenrechtlichen Bestimmungen unterliegt und gegebenenfalls verboten ist oder einer behördlichen Erlaubnis bedarf – etwa der Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen. Waffen zur vermeintlichen Selbstverteidigung bieten grundsätzlich nur trügerische Sicherheit und können die eigene Risikobereitschaft erhöhen sowie zur Gewalteskalation beitragen. Privatpersonen, die Waffen tragen, vernachlässigen häufig deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zur Beruhigung einer Situation beitragen könnten. Zudem erschweren Waffen Helfern und der Polizei, wer Täter und wer Opfer ist. Im ungünstigsten Fall kann eine Waffe abgenommen und gegen den Träger selbst eingesetzt werden. Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle Folgen haben.
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