Bundesregierung lehnt AfD-Verbotsantrag ab – trotz Verfassungsgutachten

via dts Nachrichtenagentur

Die Bundesregierung wird keinen Verbotsantrag gegen die AfD stellen, obwohl die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Donnerstag ein Rechtsgutachten zur angeblichen Verfassungswidrigkeit der Partei vorgestellt hat. Das machte der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille am Freitag deutlich.

„Uns interessiert natürlich grundsätzlich ziemlich viel, was in diesem Land passiert“, sagte Hille auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. Allerdings ändere das Gutachten nichts an der grundsätzlichen Einschätzung der Bundesregierung – einen eigenen Verbotsantrag wird sie nicht prüfen.

Statt ein Parteienverbot anzustreben, will die Regierung ihre Energie in die Lösung der Probleme und Herausforderungen des Landes investieren. Damit soll demonstriert werden, dass die demokratische Mitte die notwendigen Entscheidungen treffen kann. Dies soll die Bürger überzeugen, ihre Wahlentscheidung zugunsten der „demokratischen Mitte“ zu treffen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hatte ihr Gutachten unter großem Medieninteresse präsentiert und argumentiert, damit die Verfassungswidrigkeit der AfD nachgewiesen zu haben. Daraufhin forderten Vertreter aller anderen im Bundestag vertretenen Parteien einen Anlauf für ein AfD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht.

Neben der Bundesregierung können auch der Bundesrat oder der Bundestag einen Verbotsantrag gegen eine Partei beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Autor: dts Nachrichtenagentur

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