Die SPD lehnt die Pläne von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) zur Kürzung des staatlichen Unterhaltsvorschusses ab und setzt stattdessen auf härtere Maßnahmen gegen zahlungssäumige Unterhaltspflichtige. Das geht aus einer Vorlage hervor, die das SPD-Bundespräsidium am Montag beschließen will.
Die Familienministerin hatte angekündigt, die Altersgrenze für Unterhaltsvorschüsse von 18 auf 16 Jahre absenken zu wollen – aus Kostengründen. Diesen Kurs lehnt die SPD ab. Eine solche Reform würde vor allem Jugendliche treffen und nicht das eigentliche Problem adressieren, argumentiert die Partei. Stattdessen müssen nach SPD-Auffassung jene in die Pflicht genommen werden, die ihrer Verantwortung nicht gerecht werden.
Konkret schlägt die SPD mehrere Maßnahmen vor: Die Pfändungsfreigrenze – der Betrag, der Schuldnern zur Sicherung ihres Existenzminimums bleibt – soll so angepasst werden, dass weniger Unterhaltspflichtige als zahlungsunfähig gelten. Die Verjährungsfrist für Rückforderungen soll deutlich verlängert werden; drei Jahre seien angesichts vieler Verfahren zu kurz.
Auch bei Vermögen soll hart durchgegriffen werden: Wer trotz erheblicher Unterhaltsschulden neue Fahrzeuge, Boote oder Immobilien auf seinen Namen zulässt, muss mit staatlichen Einschränkungen rechnen. Unterhaltsschulden sollen künftig direkt an die Schufa gemeldet werden, die Auskunft zur Kreditwürdigkeit erteilt.
Das Strafrecht soll ebenfalls verschärft werden. Die sogenannte Gefährdungsklausel in Paragraf 170 des Strafgesetzbuchs soll gestrichen werden – damit Unterhaltsschuldner nicht mehr straffrei ausgehen, weil der andere Elternteil oder der Staat die Finanznotlage des Kindes abgewendet hat.
Hintergrund der Debatte sind dramatisch gestiegene Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss. Nach SPD-Angaben haben sich die Kosten in den vergangenen zehn Jahren fast vervierfacht. Gleichzeitig holt der Staat bislang nur etwa 17 Prozent der ausgezahlten Mittel von den Unterhaltspflichtigen zurück. CDU/CSU und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Bedingungen für den Unterhaltsrückgriff zu verbessern.
Autor: dts Nachrichtenagentur