Der Bundestag hat am Freitag ein neues Gesetz zur Bekämpfung häuslicher Gewalt verabschiedet, das die Einführung elektronischer Fußfesseln für Gewalttäter ermöglicht. Für das Gesetz „zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ stimmten die Fraktionen von Union, SPD, AfD und Grünen. Die Linke enthielt sich, da sie eine umfassendere Strategie fordert.
Das neue Gesetz soll der Justiz erweiterte Möglichkeiten geben, um häuslicher Gewalt vorzubeugen und Verstöße gegen Schutzmaßnahmen zu bestrafen. Herzstück ist die elektronische Fußfessel nach spanischem Vorbild. Betroffene von häuslicher Gewalt können künftig wählen, ob sie ein Empfangsgerät mit sich tragen möchten. Dadurch soll verhindert werden, dass sich Täter den Betroffenen in verbotener Weise nähern. In der neuesten Fassung des Gesetzentwurfs können die betroffenen Frauen jedoch nicht mehr selbst entscheiden, ob sie die Anwendung der Fußfessel wünschen.
Weitere Neuerungen umfassen verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter. Familiengerichte erhalten die Befugnis, Gewalttäter zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen zu verpflichten. Gleichzeitig werden die Strafen verschärft: Das Höchstmaß für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen wird von zwei auf drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht.
Für verbesserte Sicherheit soll auch eine erweiterte Gefährdungsanalyse sorgen. Familiengerichte können künftig Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern, um Risiken besser einschätzen zu können.