Der Bundestag hat am Freitag eine grundlegende Änderung des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Die umstrittene 65-Prozent-Regelung, die den Kern des bisherigen Heizungsgesetzes bildete, wird damit abgeschafft.
Bislang sah diese Regelung vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden musste. Nach dem neuen Beschluss können Hausbesitzer künftig wieder neue Gas- und Ölheizungen installieren. Diese sollen allerdings schrittweise einen steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Auch eine Bestimmung, die ab 2045 den Betrieb von Heizkesseln mit fossilen Brennstoffen verbieten würde, entfällt.
Statt dessen soll ab 2028 eine sogenannte Grüngasquote für bestehende Heizungen eingeführt werden, die Energieversorger erfüllen müssen. Die genauen Vorgaben sind aber noch unklar. Die Bundesregierung muss bis zum 1. Dezember 2026 ein Gesetz vorlegen, das eine Grüngas- beziehungsweise Grünheizölquote regelt. Dieses Gesetz wird die Anbieter von Gas, Öl und Flüssiggas verpflichten, die ab 2045 zur Wärmeversorgung von Gebäuden in den Verkehr gebrachten Brennstoffe vollständig auf klimaneutrale Varianten umzustellen.
Umweltverbände sowie die Grünen und die Linke befürchten durch die Gesetzesänderung Rückschritte beim Klimaschutz. Die Opposition kritisiert heftig, dass die Koalition alle Warnungen ignoriere und fossile Gasheizungen nicht aus dem Verkehr gezogen würden. Es gebe keinen Mieterschutz für Selbstständige und kleine Gewerbetreibende. Das Gesetz sei ein teures Paket für Mieter, verschärfe die Klimakrise und schaffe Unsicherheit für Handwerksbetriebe.
Autor: dts Nachrichtenagentur