Bundestag entscheidet Mittwoch über Staatseinstieg bei Panzerhersteller KNDS

Der Haushaltsausschuss des Bundestages stimmt am Mittwoch über den Einstieg des Staates beim Rüstungskonzern KNDS ab. Das zeigt ein vertraulicher Sachstandsbericht des Bundesverteidigungsministeriums, über den der Spiegel berichtet hat.

Laut dem geheimen Dokument plant der Bund eine vierzigprozentige Beteiligung an der Muttergesellschaft KNDS. Zusätzlich sind Ein-Euro-Beteiligungen an drei Tochtergesellschaften geplant – sogenannte Golden Shares. Damit will die Bundesregierung „zur Absicherung deutscher Sicherheitsinteressen“ die gleichen Rechte wie Frankreich im Unternehmen sichern und durchsetzen können.

Nach wochenlangen Verhandlungen zwischen dem Bund, dem KNDS-Management, den Eigentümerfamilien und der französischen Regierung haben sich Deutschland und Frankreich auf weitgehende Eingriffsrechte geeinigt. Deutschland erhält in der Hauptversammlung die gleichen Stimmrechte wie Frankreich und kann mit seinen Anteilen eine sogenannte Sperrminorität ausüben – damit kann der Bund beispielsweise verhindern, dass Vorstandsmitglieder gegen seinen Willen abberufen werden.

Sowohl Deutschland als auch Frankreich darf je drei Mitglieder in das künftige Aufsichtsgremium von KNDS entsenden. Bei den verbleibenden sechs Positionen haben beide Länder ein Vetorecht und müssen sich somit auf alle Aufsichtsratspersonalien einigen. Darüber hinaus sichert sich der Bund zusätzliche Einflussmöglichkeiten bei Fragen, die unmittelbar die deutschen Teile von KNDS betreffen – insbesondere beim Schutz von Standorten, Mitarbeitern und geistigem Eigentum.

Am Mittwoch soll der Haushaltsausschuss über ein gesamtes Paket von Verträgen abstimmen, das die künftige Führungsstruktur mit den Eigentumsrechten regelt. Zuvor müssen sich Regierung und Eigentümerfamilien auf einen Kaufvertrag einigen. Liegt dann ein Beschluss des Haushaltsausschusses vor, dürfte KNDS in den darauffolgenden Tagen seine Börsenpläne offiziell mit einer „Intention to float“ anmelden. Dies ist notwendig, um den Gang an die Börsen in Paris und Frankfurt noch im Juli vollziehen zu können.