Der Haushaltsausschuss des Bundestages stimmt am Mittwoch über den Einstieg des Bundes beim Panzerhersteller KNDS ab. Das geht aus einem geheimen Sachstandsbericht des Bundesverteidigungsministeriums hervor, über den der Spiegel berichtet.
Nach Wochen intensiver Verhandlungen zwischen Bund, Unternehmensmanagement, Eigentümerfamilien und der französischen Regierung zeichnet sich nun eine Einigung ab. Zur „Absicherung deutscher Sicherheitsinteressen“ wird die Bundesrepublik eine vierzigprozentige Beteiligung an der Muttergesellschaft KNDS anstreben. Zusätzlich sind „Ein-Euro-Beteiligungen an drei Tochtergesellschaften der KNDS DEU“ geplant, sogenannte Golden Shares. Dies geschieht, um „die gleichen Rechte wie Frankreich zu haben und im Unternehmen hinreichend sicher durchsetzen zu können“.
Der Bund erhält mit seinen Anteilen eine sogenannte Sperrminorität. Diese ermöglicht es beispielsweise, zu verhindern, dass Vorstandsmitglieder gegen seinen Willen abberufen werden. In der Hauptversammlung bekommt Deutschland die gleichen Stimmrechte wie Frankreich. Wie auch der französische Staat darf der Bund drei Mitglieder in das künftige Aufsichtsgremium von KNDS entsenden. Für die übrigen sechs Positionen im Aufsichtsrat haben Frankreich und Deutschland ein Vetorecht – sie müssen sich also letztlich über alle Personalentscheidungen einig sein.
Darüber hinaus sichert sich der Bund zusätzliche Einflussrechte bei Fragen, die unmittelbar die deutschen Teile von KNDS betreffen. Dabei geht es etwa um den Schutz von Standorten, Mitarbeitern und geistigem Eigentum. Diese Details der Einigung zwischen der deutschen und französischen Regierung sind in dem vertraulichen Papier des Verteidigungsministeriums festgehalten.
Bereits am Mittwoch soll der Haushaltsausschuss über ein ganzes Paket von Verträgen abstimmen, in denen die künftige Governance – also die Führungsstruktur mit den Rechten der Eigentümer – geregelt wird. Bis dahin müssen sich Regierung und Eigentümerfamilien auf einen Kaufvertrag geeinigt haben. Liegt ein Beschluss des Haushaltsausschusses vor und steht die Einigung mit den Eigentümerfamilien, dürfte KNDS in den Tagen danach in einer sogenannten „Intention to float“ seine Börsenpläne offiziell anmelden. Dies ist notwendig, um den Börsengang an den Börsen Paris und Frankfurt noch im Juli über die Bühne bringen zu können.