Neunjährige Tochter missbraucht: Urteil gegen Filmemacher rechtskräftig

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Das Landgericht München I hat einen ehemaligen Dokumentarfilmer und Extrembergsteiger zu neun Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am 27. Mai 2026 bestätigte.

Der Mann wurde schuldig befunden, in zehn Fällen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern begangen zu haben. Hinzu kommen zwölf weitere Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern. Alle Taten standen in Verbindung mit anderen Straftatbeständen, darunter Vergewaltigung.

Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte zwischen dem 3. Dezember 2019 und dem 17. Januar 2021 die damals zwölfjährige Nichte seiner Lebensgefährtin missbrauchte. Das Mädchen war am 4. Dezember 2007 geboren. Der Mann hatte die Nichte seiner Partnerin wie eine eigene Tochter in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen.

Nach den Ermittlungen veranlasste der Angeklagte das Kind unter anderem mehrmals, gegen seinen erkennbar entgegenstehenden Willen Oralverkehr mit ihm auszuführen. Dabei setzte er teilweise Gewalt ein. Die Taten führte er systematisch auf Video auf.

Alle Verbrechen ereigneten sich in Brasilien. Laut Pressemitteilung des Gerichts wird dort ebenfalls gegen den Mann ermittelt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

(Dieser Artikel entstand mit KI-Unterstützung und wurde redaktionell überarbeitet und kontrolliert von: Redaktion digitaldaily.de)