Bundesverfassungsgericht: Verbot von Kindersexpuppen ist rechtmäßig

via dts Nachrichtenagentur

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild für verfassungskonform befunden. Die gesetzliche Regelung, die Herstellung, Verkauf, Erwerb und Besitz solcher Puppen unter Strafe stellt, verstößt demnach nicht gegen das Grundgesetz. Zwei Verfassungsbeschwerden gegen das strafbewehrte Verbot scheiterten damit.

Die Beschwerdeführer hatten argumentiert, dass die Regelung ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt, insbesondere ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts widersprach dieser Sichtweise jedoch. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Staat verpflichtet ist, die körperliche, psychische und sexuelle Integrität von Kindern zu schützen. Dieser Schutz sei von herausragender Bedeutung und rechtfertige den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Beschwerdeführer.

Das Gericht entschied mit einer Mehrheit von sechs zu zwei Stimmen. Ein Richter legte jedoch ein Sondervotum ein und äußerte erhebliche Bedenken gegen die Regelung. Er kritisierte die Entscheidung als bloße Moralgesetzgebung ohne hinreichend rationale Grundlage. Nach seiner Ansicht greift das Verbot in den unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung ein. Der Richter argumentierte zudem, dass die Annahme einer gesellschaftlichen Akzeptanz der Sexualisierung von Kindern konstruiert sei.

Autor: dts Nachrichtenagentur

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