Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Organklage des früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Heizungsgesetz der damaligen Ampel-Koalition aus dem Jahr 2023 verworfen. Die Richter teilten am Donnerstag mit, dass die eingereichten Anträge im Organstreitverfahren unzulässig seien.
Heilmann habe seine Antragsbefugnis nicht ausreichend dargelegt, begründeten die Karlsruher Richter ihre Entscheidung. Insbesondere habe der Antragsteller nicht substantiiert nachgewiesen, dass er durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetzänderungsgesetz in seinem Recht auf Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt worden sein könnte.
Heilmann hatte kritisiert, dass bis zur abschließenden Beratung kein klarer Gesetzentwurf vorgelegen habe und die Plenarberatung ohne weitere Ausschussberatung erfolgt sei. Er empfand das Verfahren als mangelhaft und argumentierte, dass es die parlamentarische Willensbildung behindert habe.
Im Eilverfahren hatte das Gericht dem Bundestag noch untersagt, die zweite und dritte Lesung in der laufenden Sitzungswoche durchzuführen. Im Hauptsacheverfahren stellte das Gericht nun jedoch fest, dass die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens nicht gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen habe. Die Richter sahen keine Anhaltspunkte dafür, dass der Bundestag durch die Verfahrensgestaltung die Rechte Heilmanns verletzt haben könnte. Die einstimmig gefällte Entscheidung des Senats beendet damit den Rechtsstreit.
Autor: dts Nachrichtenagentur