CDU und Grüne fragen nach Energy Sharing

Die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben eine Anfrage zum Thema Energy Sharing eingereicht. Diese wird in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz am 25. Juni 2026 behandelt.

Energy Sharing bezeichnet die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energieanlagen. Seit dem 1. Juni 2026 regelt §42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) dieses Modell rechtlich. Im Unterschied zu bisherigen Modellen wird der Strom nicht im selben Gebäude erzeugt und verbraucht, sondern über das Stromnetz weitergeleitet – beispielsweise in die Nachbarschaft. Ein Hausbesitzer mit einer Solaranlage kann so überschüssigen Strom an sogenannte Sharing-Abnehmer liefern, ohne dabei als Unternehmer tätig zu werden. Die Sharing-Abnehmer erhalten den fehlenden Strom von einem zusätzlichen Reststrom-Lieferanten.

Die CDU und die Grünen möchten von der Verwaltung wissen, welche Möglichkeiten sie sieht, gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Informations- und Beratungsangebote bereitzustellen. Diese sollen interessierte Akteure über Chancen, Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten von Energy Sharing informieren.

Zudem fragen die Fraktionen, wie die Stadt den Markt im Bereich Energy Sharing beobachten und begleiten plant. Dabei geht es auch darum, die Auswirkungen auf die städtischen Klimaschutzbemühungen im Sektor Privathaushalte einzuschätzen.

Maike Hiller, Politikredaktion NRW