Ein 51-jähriger Pole ist am 16. Juli 2026 bei einer Grenzcontrolle in Zittau gestoppt worden – und entging nur knapp einem Gefängnisaufenthalt. Die Bundespolizei entdeckte bei der Kontrolle in der Friedensstraße, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag.
Der Grund: Im Oktober 2024 war der Pole wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die offene Gesamtforderung inklusive Verfahrenskosten belief sich auf 3.410,00 Euro. Da er diese Summe nicht bezahlt hatte, drohte ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen.
Um 09:55 Uhr kam der Mann mit einem Transporter aus Polen kommend an der Grenze an. Bei der Kontrolle durch die Bundespolizei wurde das Haftbefehl sofort sichtbar. Doch dann intervenierte sein Arbeitgeber: Der Chef zahlte kurzerhand den kompletten offenen Betrag von 3.410,00 Euro – und ermöglichte dem 51-Jährigen damit die Weiterreise statt eines Gefängnisaufenthalts.