Chef zahlt 5.482 Euro: Polnischer Mitarbeiter entgeht Haft durch Arbeitgeber

Bundespolizei

Bei Grenzkontrollen an der A4 bei Ludwigsdorf hat ein deutscher Arbeitgeber seinen polnischen Mitarbeiter vor der Haft bewahrt. Der Chef zahlte persönlich eine Geldstrafe von 5.482 Euro, um eine Inhaftierung zu verhindern.

Die Bundespolizei hatte am Sonntagmorgen gegen 9 Uhr einen 24-jährigen Polen am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf kontrolliert. Dabei stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Arnsberg vorlag. Grund war eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr.

Da der 24-Jährige die geforderte Geldstrafe nicht selbst aufbringen konnte, drohte ihm die Inhaftierung. Die Wende brachte ein Anruf bei seinem deutschen Arbeitgeber: Der Chef erschien persönlich gegen Mittag bei der Polizeidienststelle und zahlte den vollständigen Betrag. Damit beglich er den offenen Strafbefehl und verhinderte ein längeres Fehlen seines Mitarbeiters.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann die Dienststelle gemeinsam mit seinem Arbeitgeber wieder verlassen und seine Reise fortsetzen.

Der Fall war einer von insgesamt 25 Fahndungstreffern, die die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf am vergangenen Wochenende bei den vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen festgestellt hatte. In den meisten anderen Fällen ging es um die Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift für weitere Strafverfahren.

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