Die Polizei Dortmund setzt ihre Videobeobachtung im Dietrich-Keuning-Park fort. Wie die Behörde mitteilte, wird die seit März 2023 installierte Videotechnik um ein weiteres Jahr verlängert. Grundlage für diese Entscheidung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Auswertung der Kriminalitätsentwicklung in diesem Bereich.
Die Bilanz fällt gemischt aus: Bei den Eigentumsdelikten zeigt sich ein deutlicher Erfolg. Die Fallzahlen sanken von 73 auf 27 Fälle – ein Rückgang von etwa 63 Prozent im Dreijahreszeitraum vom 31. Mai 2023 bis zum 31. Mai 2026. Auch bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gab es eine leichte Verbesserung: Die Fälle reduzierten sich von 3 auf 2. Besonders bemerkenswert ist die Entwicklung bei Raubdelikten – diese sanken von 9 auf 0 Fälle. Insgesamt verringerte sich die Gesamtzahl der Straftaten im Park von 318 auf 241 Fälle.
Anders stellt sich die Situation bei Betäubungsmittelkriminalität dar. Hier stieg die Zahl der erfassten Straftaten von 152 auf 160 an. Die Polizei Dortmund führt diesen Anstieg jedoch unter anderem auf intensivierte Kontrollen zurück. Ein weiterer Faktor ist die teilweise Legalisierung von Cannabis im Jahr 2024, die das Fallaufkommen in diesem Bereich erhöhte. Nach Angaben der Behörde verfolgt sie weiterhin gezielt den illegalen Drogenhandel mit Cannabis.
«Bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass unsere Maßnahmen greifen. Die Videobeobachtung ist ein wichtiger Baustein in einem ganzen Paket aus repressiven und Präsenzmaßnahmen», sagte der stellvertretende Behördenleiter Achim Stankowitz. Das Ziel sei, die Kriminalitätszahlen in besonders belastenden Bereichen zu senken und damit das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu verbessern. «Um die insgesamt positive Entwicklung zu verstetigen, habe ich daher die Verlängerung der polizeilichen Videobeobachtung im Dietrich-Keuning-Park für ein weiteres Jahr angeordnet.»
Die Videobeobachtung im Dietrich-Keuning-Park unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben. Nach dem Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen (§ 15a PolG NRW) ist eine regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen zwingend vorgeschrieben. Sie muss rechtzeitig vor Ablauf eines Jahres durchgeführt werden, da es sich um einen rechtlich erheblichen Eingriff handelt. Besondere Bedeutung kommt dabei der Klassifizierung eines Ortes als Kriminalitätsschwerpunkt zu – eine Voraussetzung, die der Dietrich-Keuning-Park erfüllt.