Bei Grenzkontrollen auf der A8 hat die Bundespolizei am Mittwoch, 28. Oktober, innerhalb weniger Stunden drei offene Haftbefehle vollstreckt. Zwei Männer landeten daraufhin direkt in einer Justizvollzugsanstalt.
Gegen Mittag kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Freilassing einen 38-jährigen serbischen Staatsangehörigen an der Kontrollstelle auf der A8. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg suchte den Mann mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Betrugs. Zusätzlich lag eine Fahndungsausschreibung derselben Staatsanwaltschaft zur Aufenthaltsermittlung vor — Grund war ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz.
Bei der Durchsuchung des Mannes und seiner Sachen fanden die Beamten eine deutsche Fiktionsbescheinigung, deren Gültigkeitsdatum offenbar handschriftlich verändert worden war. Gegen den 38-Jährigen besteht daher zusätzlich der Verdacht des Veränderns von amtlichen Ausweisen. Da er eine ausstehende Geldstrafe in Höhe von 386 Euro nicht bezahlen konnte, brachten ihn die Bundespolizisten in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt.
Nur wenige Stunden später endete an derselben Kontrollstelle auch die Reise eines 32-jährigen kosovarischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Bundespolizisten zwei offene Haftbefehle fest. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung sowie räuberischer Erpressung zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. Insgesamt muss der 32-Jährige noch eine Restfreiheitsstrafe von 1.138 Tagen verbüßen. Auch er kam in eine Justizvollzugsanstalt.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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