Düsseldorf: Ergänzungen zur Neuregelung der Betreuungsgebühren

Die Ratsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Ergänzungsantrag zur Vorlage JHA/059/2026 eingebracht. Dieser soll bei der Umsetzung einer neuen Satzung zu Elternbeiträgen für Kinderbetreuung berücksichtigt werden. Die Satzung tritt zum 1. August 2027 in Kraft.

Der Antrag sieht mehrere Schwerpunkte vor: Bei 35-Stunden-Plätzen in Kindertageseinrichtungen sollen unterschiedlich lange Betreuungszeiten pro Wochentag möglich sein, unter Beachtung pädagogischer Kernzeiten. Eltern sollen zwischen 35-, 40- und 45-Stunden-Betreuungsumfängen wählen können, soweit das Angebot vorhanden ist. Bei der Offenen Ganztagsschule (OGS) soll die Verwaltung mit Schulen und Trägern flexible Zeiten ermöglichen – vor 8 Uhr und nach 16 Uhr sowie unterschiedliche Betreuungszeiten je Wochentag.

Bestehende Modelle des rhythmisierten Ganztags bleiben bestehen. Die Verwaltung soll Schulen unterstützen, die in den gebundenen Ganztag wechseln möchten. Zudem sollen Verwaltungsabläufe vereinfacht werden, etwa bei Anmeldungen und Vertragsänderungen. Eine Beratungs- und Beschwerdestelle soll Eltern bei Fragen zum Systemwechsel unterstützen. Beschwerden werden systematisch erfasst, um schnell nachsteuern zu können.

Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Auswirkungen der Systemänderungen fortlaufend zu erfassen – etwa Elternzufriedenheit, Nachfrage nach verschiedenen Betreuungsmodellen und Auswirkungen auf Alleinerziehende. Den zuständigen Ausschüssen soll regelmäßig über die Qualität der Bildungs- und Betreuungsangebote berichtet werden.

Maike Hiller, Politikredaktion NRW