Die ExtraEnergie GmbH durfte ihre Strom- und Gaspreise im Herbst 2022 nicht durch einseitige Schreiben an Kundinnen und Kunden erhöhen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Alle Preiserhöhungen zum 1. September, 1. November und 1. Dezember 2022 waren unwirksam. Kunden, die die höheren Preise bezahlt haben, zahlten dies ohne rechtlichen Grund — für sie gilt weiterhin der ursprünglich vereinbarte Preis.
Das Gericht lehnte die Argumentation des Versorgers ab, wonach die enormen Kostensteigerungen am Energiemarkt es unmöglich machten, die zugesicherten Festpreise einzuhalten. Durch die Preisgarantie habe das Unternehmen selbst das Risiko solcher Preissteigerungen übernommen — auch wenn der Ukrainekrieg ab Februar 2022 zu beispiellosen Marktbewegungen geführt hatte. Der Versorger durfte sich davon nicht einseitig befreien.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung Justiz Nordrhein-Westfalen
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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