Gericht: Autistischer Grundschüler muss zur Klassenfahrt mitkommen

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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Grundschule einen neunjährigen autistischen Schüler zu Unrecht von einer fünftägigen Klassenfahrt nach Spiekeroog ausgeschlossen hat. Die Schule muss dem Kind die Teilnahme nun ermöglichen.

Die Schule hatte den Jungen aus Voerde am 1. Oktober 2026 ausgeschlossen und begründet dies mit einer vermuteten Gesundheitsgefahr: Der Schüler habe selbstgefährdendes Verhalten gezeigt und reagiere in unplanbaren Situationen impulsiv und nicht lenkungsfähig. Auch mit einer Eins-zu-eins-Betreuung durch eine Integrationskraft sah die Schule die erforderliche Aufsicht nicht gewährleistet.

Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gab dem Eilantrag des Kindes statt. Zur Begründung führte das Gericht aus: Die Schule habe nicht nachgewiesen, dass von dem Schüler tatsächlich eine konkrete Gesundheitsgefahr ausgeht. Vor allem aber sei der Ausschluss unverhältnismäßig und verletzt das Recht auf schulische Bildung und diskriminierungsfreie Teilhabe.

Entscheidend war für das Gericht auch: Die Eltern haben eine Integrationskraft organisiert, die das Kind während der Klassenfahrt durchgehend betreuen kann. Die Aufsichtspflicht lässt sich dadurch zuverlässig erfüllen. Schulorganisatorische Schwierigkeiten müsse die Schule in Kauf nehmen. Es sei Aufgabe der Schule, dem neurodivergenten Schüler die Teilhabe zu ermöglichen.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung Justiz Nordrhein-Westfalen

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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