Ermittlungen nach Zeltbrand: Verfahren gegen 51-Jährigen eingestellt

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Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat das Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes im Zusammenhang mit dem Brand eines Kälteschutzzeltes eingestellt. Der Brand ereignete sich am 5. Februar 2026 auf dem Gelände der katholischen Kirche in der Spittelstraße in Kaiserslautern.

Gegen den 51 Jahre alten Beschuldigten konnte kein hinreichender Tatverdacht nachgewiesen werden. Der Mann hatte bestritten, das Feuer gelegt zu haben, und gab an, erst angekommen zu sein, als das Zelt bereits brannte. Die Ermittlungen erbrachten keine Beweise, die für eine Anklage ausgereicht hätten.

Ein Brandsachverständiger konnte nicht feststellen, wie genau das Zelt Feuer fing. Brandbeschleuniger waren nicht nachweisbar. Eine in der Nähe der Brandausbruchsstelle gefundene Spraydose konnte nicht untersucht werden, da diese durch die Hitze zu stark beschädigt war. Bei der Spurensicherung am Tatort wurden keine weiteren Gegenstände oder Spuren gefunden, zumal das Zelt bis auf die Zeltstangen niedergebrannt war.

Umfangreiche Zeugenvernehmungen, Untersuchungen des Beschuldigten und seiner Kleidung sowie die Auswertung von Notrufen erbrachten ebenfalls keine Hinweise auf eine Täterschaft. Auch Videoaufzeichnungen der Tat konnten trotz intensiver Ermittlungen nicht beschafft werden.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung Justiz Rheinland-Pfalz

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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